Spanien schafft die „Großfamilie“ ab

Das neue Familiengesetz, das am Dienstag vom Ministerrat verabschiedet wurde, ist einer der wichtigsten Meilensteine des Ministeriums hinsichtlich „soziale Rechte“.

Es soll die Rechte der Familien „erweitern“ und die „Vielfalt“ anerkennen, die heute die Idee der Familie definiert.

„Der Begriff der Familie ist nicht auf die eheliche Familie beschränkt“, heißt es im Gesetzestext – Das Gesetz wurde also als „Antwort“ auf die soziale Realität Spaniens hin konzipiert.

Ziel ist, „die Gleichberechtigung der verschiedenen Familientypen und den Schutz der familiären Vielfalt zu gewährleisten“.

Und zwar durch neue Genehmigungen, eine Angleichung oder die Abschaffung von Begriffen wie „Großfamilie“, die nun in eine neue Kategorie mit der Bezeichnung „Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
bei der Kindererziehung“ umbenannt werden.

Das Gesetz erkennt damit die zahlreiche Familienmodelle an, welche über die traditionellen ehelichen Modelle hinausgehen. …..

….. Das Ministerium sprach sich in seiner letzten Version für 11 „Familiensituationen“ aus, darunter LGTBI-Familien, Familien mit behinderten Mitgliedern, Mehrlingsfamilien, Adoptiv-, Wiederherstellungs- oder Pflegefamilien usw.

Die wichtigste Änderung ist jedoch das grundsätzliche Erlauben von Lehr-Inhalten, welche familiäre Vielfalt in Schule und Ausbildung, zum Thema haben.

Bild Quelle: elmundo/es