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Spanien verabschiedet Abfallgesetz

Spanien hat zum Jahresende ein neues königliches Dekret über Verpackungen und Verpackungsabfälle mit dem Ziel verabschiedet – Einweg-Plastikflaschen und -behälter bis 2030 um 20 % zu reduzieren. Das Gesetz wurde von Umweltschützern begrüßt.

Die entsprechenden Änderungen:

Obst und Gemüse

Supermärkte und Geschäfte müssen die Möglichkeit bieten, frische Produkte in großen Mengen zu kaufen. Die Regel gilt nicht nur für Obst und Gemüse, das bereits in Chargen von 1,5 kg oder mehr verkauft wird. Hinzu kommen,  Artikel, die beim Verkauf in großen Mengen verderben könnten.

Größere Supermärkte mit einer Grundfläche von mehr als 400 Quadratmetern müssen mindestens 20 % der Fläche für frische Produkte ohne Verpackung sowie für Obst und Gemüse verwenden, das in großen Mengen gekauft oder in Mehrwegbehältern verkauft werden kann.

Gerade diese Regelung wird von der Branche heftig kritisiert, da sie für viele Einzelhändler hohe Umstrukturierungskosten nach sich ziehen wird.

Wiederverwendbare Behälter

Ab sofort können Käufer ihre eigenen Mehrwegbehälter in Supermärkte bringen, wenn sie Lebensmittel und Getränke in großen Mengen kaufen. Die Geschäfte müssen diese Behälter annehmen, es sei denn, sie sind offensichtlich verschmutzt oder nicht für ihren Zweck geeignet.

Einwegbecher und -gläser

Ab dem 1. Juli nächsten Jahres müssen die Veranstalter von Konzerten, Festivals und Sportveranstaltungen eine wiederverwendbare Alternative zu Einweg-Plastikbechern anbieten. ….

…..Verkäufer dürfen für die neuen Behälter ein Pfand verlangen, müssen aber ihr eigenes System entwickeln, um das Geld am Ende der Veranstaltung an die Kunden zurück geben zu können.

In diesem Sinne sieht der königliche Erlass vor, dass öffentliche Einrichtungen den Trinkwasserverbrauch in ihren Räumlichkeiten durch Brunnen oder die Verwendung von Mehrwegbehältern klimafreundlich zu gestalten.

Eine Ausnahme stellen Gesundheitszentren dar. Dort sind Einwegkunststoffe weiterhin zulässig.

Recycling

Wenn noch Einwegkunststoffe verkauft werden, muss der Einzelhändler sicherstellen, dass für alle Behälter über 3 Liter ein solides Pfand-, Rückgabe- und Recyclingsystem vorhanden ist.

Dazu gehören Getränke wie Mineralwasser, Säfte, Erfrischungsgetränke, Energydrinks und Alkohol sowie Getränke, die in Dosen oder Kartons verkauft werden.

Der Getränkehersteller legt den Pfandbetrag fest, der zunächst vom Händler bezahlt wird. Die Kosten werden dann an den Verbraucher weitergegeben, der nach Rückgabe des Behälters erstattet wird.

Bild Quelle: murciatoday/com