"Trans-Gesetz" und "Abtreibungsreform"

Das Plenum des Abgeordnetenhauses hat letzte Woche der Reform des „Abtreibungsgesetzes“ und dem ersten „Transgendergesetz“ endgültig zugestimmt.

Das Gesetz zur tatsächlichen und effektiven Gleichstellung von Trans-Personen und zur Gewährleistung der Rechte von LGTBI-Personen, erleichtert nun für die Betroffenen sowohl den Prozess der „Geschlechtsumwandlung„, als auch die anhängige „Namensänderung“ im Personenstandsregister.

Kernpunkt des Gesetz ist die Abschaffung des Einsatzes von Hormonen, sowie der entsprechenden psychologischen und medizinischen Untersuchung.

Diese galten vorher, als unbedingte Auflagen für Personen, die auf der einen Seite eine Geschlechtsumwandlung vollziehen- und auf der anderen Seite eine Namensänderung im Personenstandsregister beantragen wollten.

Bild Quelle: cdm archiv