Vater darf Unterhaltszahlungen einstellen

Das Provinzgericht von Salamanca gibt einem Vater Recht und entbindet ihn von der Zahlung von Alimenten an seine 29-jährige Tochter, die weder studiert noch arbeitet.

Sie steht ansonsten auch in keinerlei Beziehung zu ihm.

Die Eltern einer 29-Jährigen ließen sich „einvernehmlich“ scheiden. Es wurde vereinbart, für beide Töchter jeweils einen Unterhalt von 125 Euro festzusetzen.

Der Vater forderte das Gericht nun auf, die Zahlung an die Älteste Tochter einstellen zu dürfen.

Der Unterhalt umfasst neben Nahrung und Kleidung auch einen Geldbetrag hinsichtlich medizinischer Versorgung.

Und zwar muss solange gezahlt werden, solange ein leibliches Kind minderjährig ist und es seine Ausbildung nicht abgeschlossen hat“…..

…..Darüberhinaus listet das Gericht auch die Fälle auf, in denen die Unterhaltszahlungen eingestellt werden können:

  • wenn das Kind wirtschaftlich unabhängig ist
  •  wenn es eine Ausbildung hat, die den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht
  • wegen „Passivität oder mangelnder Bemühungen (im Erwachsenenalter)“
  • wegen „des Fehlens einer klaren Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil“.

Bild Quelle: antena3/com