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Welche Regeln gelten für Feuerwerk in Spanien ?

Feuerwerke sind in Spanien während der Weihnachtszeit und im Rahmen lokaler „Fiestas“ üblich, aber es gibt einige Regeln und damit verbundene Bußgelder, die man kennen sollte.

Obwohl die Regeln je nach Region oder Gemeinde unterschiedlich sind, gibt es einige landesweit geltende Regeln.

Ein Auszug:

• Trunkenheit: Obwohl es anscheinend keine spezifischen Gesetze über die Verwendung von Feuerwerkskörpern unter Alkoholeinfluss gibt, was zweifellos schwer einzuschätzen oder durchzusetzen wäre, gibt es diesbezüglich Regeln. – Geschäfte dürfen Feuerwerkskörper nicht an Personen verkaufen, die sichtbar betrunken sind oder unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen

• Minderjährige: Ebenso dürfen Feuerwerkskörper laut BOE nicht an Personen unter 12 Jahren (Feuerwerkskörper der Kategorie 1), 16 Jahren (Kategorie 2) und 18 Jahren (Kategorie 3) verkauft werden.

• Kinder: Alle Kinder unter 18 Jahren, die mit Feuerwerkskörpern wie der klassischen Wunderkerze hantieren möchten, müssen immer von einer verantwortlichen erwachsenen Person beaufsichtigt werden.

Geldbußen

 Befolgt man oben genanntes nicht, so kann man mit einer Geldstrafe (una multa) zwischen 600 € und 30.000 € belegt werden, abhängig von der Schwere des Regelverstoßes und dem Ausmaß, in dem Ihre Handlungen Privateigentum beeinträchtigt oder beschädigt haben.

Die höchsten Bußgelder gehen in der Regel an Personen, die illegal Feuerwerkskörper herstellen und damit die Allgemeinheit gefährden…..

…..Darüberhnaus werden diejenigen, die Feuerwerkskörper selber basteln oder im Verkauf üblich angebotene manipulieren, um sie leistungsfähiger zu machen, besonders hart bestraft.

Während Regelverstöße, die als „leichte Verstöße“ eingestuft werden, mit Bußgeldern von bis zu 3.000 €  geahndet werden können. 

Wie bereits erwähnt, gibt es zwar Richtlinien auf nationaler Ebene, diese sind jedoch im Allgemeinen an bereits bestehende europäische Rechtsvorschriften angepasst und konzentrieren sich hauptsächlich auf die Herstellung, Einfuhr und den Vertrieb von Feuerwerkskörpern. – Die eigentlichen Regeln und Strafen für deren Verwendung, werden hingegen an die Regionen und Gemeinden delegiert.

Feuerwerkskörper dürfen grundsätzlich nur an bestimmten öffentlichen Orten zu bestimmten Zeiten und auch nur an bestimmten Tagen (Feiertagen oder ortsspezifische Feierlichkeiten) abgeschossen werden.

Im Zweifel ist es immer am besten, im entsprechenden Rathaus vor Ort, sich hinsichtlich der geltenden Vorschriften (Feuerwerkskörper-Einsatz) genauestens zu erkundigen.

Bild Quelle: cdm archiv