Wenn der "Hunger" zuschlägt

Ein 49-jähriger Spanier wurde verhaftet, weil er sechs Quely-Snacks und zwei Kinder Bueno gestohlen hatte. Die Ereignisse ereigneten sich im Morgengrauen in einer bekannten Bäckerei auf Mallorca.

Der Protagonist dieser Geschichte ist weder ein alter Bekannter der Polizei noch ein Gewohnheitskrimineller, mehr noch, er hatte bis heute keine Vorstrafen. Der Wert der gestohlenen Kekspakete – keine zehn Euro. Trotz alledem wurde er festgenommen und wegen Raubes (mit Gewalt) dem diensthabenden Richter vorgeführt.

Ein Streifenwagen der Nationalpolizei führte Überwachungsarbeiten in der Gegend durch, als sie plötzlich einen kauernden Mann beobachteten, der ein Geschäft verließ, das zu diesem Zeitpunkt geschlossen war.

Sie sprachen ihn an, woraufhin der Mann zu fliehen versuchte. – Vergeblich.

Weiterhin nahmen die Beamten an, dass der Mann versucht, kostbare Beute unter seiner Jacke zu verstecken.

Es handelte sich dabei um ein paar Päckchen Kekse. Den Polizisten erschien die skurrile Situation dennoch suspekt. Sie gingen zum Geschäft und  stellten umgehend fest, dass der Mann die Verankerung der Barriere aufgebrochen und das Schloss beschädigt hatte.

Klarer Fall: „Diebstahl – Einsatz von Gewalt – Sachbeschädigung“.

Die Festnahme erfolgte umgehend…..

…..Am nächsten Morgen wurde der Angeklagte einem Gericht vorgeführt – Nach seiner Aussage zum Tatbestand wurde er allerdings sofort wieder auf freien Fuss gesetzt.

Folgende Fragen drängen sich nun auf: „Ist es fair, verhaftet zu werden, weil man Kekse im Wert von knapp zehn Euro (Hunger) gestohlen hat ?

Können Hunger und Not dazu dienen eine „Strafmilderung“ zu erhalten ?

Raubüberfälle mit Einsatz von Gewalt werden mit ein bis drei Jahren Gefängnis geahndet.

Gibt er allerdings das Diebesgut zurück (schwierig, da aufgegessen…) und erklärt sich bereit, für den Schaden am Schloss aufzukommen, droht ihm mit etwas Glück und Mitgefühl lediglich eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und neun Monaten…..

Bild Quelle: ultimahora/es